Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)

 

I. Allgemeines

Maßgebend fur alle - auch künftige - Geschäftsabschlusse sind unsere nachfolgenden AGB. Entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen, abweichende Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen erkennen wir nicht an. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Das gleiche gilt für Handelsbrauche und Branchenüblichkeiten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen vorbehaltlos ausführt. Erfolgt keine schriftliche Anerkennung abweichender Geschaftsbedingungen des Auftraggebers, werden sie auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Mündliche, telefonische, telegraphische oder sonst irgendwie getroffene Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen, um wirksam zu werden, unserer schriftlichen Bestätigung.

 

II. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung. Der Auftragnehmer behält sich bei seinen Angeboten grundsätzlich Zwischenverkauf vor. Die Schriftform bei schriftlicher oder elektronischer Übermittlung in diesem Sinne ist gewahrt, auch wenn das Schriftstück nicht unterzeichnet ist. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Abbildungen sind grundsätzlich unverbindlich und dienen nur zur Verdeutlichung des Produkts.

Der Auftragnehmer ist berechtigt seinen Firmentext, seine Firmenzeichen sowie spezielle Produktdaten auf Lieferungen aller Art anzubringen, soweit insbesondere die Leistungen und / oder der Vertragszweck nicht beeinträchtigt werden. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Bedingungen und Preisen der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach Maßgabe der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Preise. Bei Zweifelsfällen hat die schriftliche Auftragsbestätigung Gültigkeit.

 

III. Lieferung und Leistung

Der Auftragnehmer ist bemüht Lieferfristen / Liefertermine einzuhalten. Doch sind die von uns genannten Termine und Fristen nur voraussichtliche Daten und unverbindlich für den Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden Änderungen durch den Auftraggeber vorgenommen, so beginnt die Lieferfrist für den Auftragnehmer erst nach deren Annahme. Lieferfristen beginnen nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungsleistung und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers.

Höhere Gewalt und andere, außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Unruhen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff-, Waren- und Energiemangel, Maßnahmen staatlicher Behörden, Lieferverzögerungen der Vorlieferanten sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und anderer unvorhersehbarer Ereignisse, berechtigen den Auftragnehmer den Liefertermin bzw. die Lieferfrist zu verschieben oder, sofern durch eines der vorgenannten oder ähnlichen Ereignisses eine Erfüllung des Auftrags unmöglich wird, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber Schadenersatzansprüche zustehen.

Lieferungen erfolgen ab Werk einschließlich Verpackung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für Lieferungen von einem Warenwert unter EUR. 50,00/netto berechnen wir einen Mindermengenaufschlag von EUR. 25,00 + MwSt. pro Auftrag.

Einwegverpackungen werden nicht zurück genommen und berechtigen nicht zur Rechnungskürzung.

Bei Palettierung der gelieferten Ware hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zug um Zug die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben, die empfangen wurden oder deren Wert zu ersetzen. Zur Abrechnung des Palettenverkehrs führt der Auftragnehmer für den Auftraggeber ein Palettenkonto nach den vom Auftraggeber quittierten Versandbelegen. Alle beschädigten oder nicht zurückgegebenen Paletten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer behält sich bei allen Aufträgen vor die bestellte Menge auf volle Verpackungseinheiten abzuändern. Der Auftragnehmer behält sich bei Sonderanfertigungen eine Mengendifferenz, zur Bestellmenge, von bis zu +/- 20 % vor. Zur Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge herangezogen. Unsere Preise gelten für den jeweiligen Auftrag und sind für nachfolgende Aufträge nicht verbindlich.

Der Auftragnehmer ist berechtigt seine Leistung, in zumutbarem Umfang, in Teillieferungen zu erbringen und auch entsprechend abzurechnen. Porto und Versandkosten werden bei jeder Teillieferung berechnet.

Sind Waren auf Abruf geordert, so haben die Abrufe innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Lehnt er die Abnahme ganz oder teilweise ab, so kann der Auftragnehmer entweder Erfüllung des Vertrages oder nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt Erfüllung fordern.

Angebote, Kostenvoranschläge, Berechnungen, Entwürfe, Skizzen, Abbildungen, Muster, Probedrucke, Werkzeuge und andere Unterlagen und Hilfsmittel sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und / oder an Dritte weiter gegeben werden. Diese Unterlagen sind auf Verlangen an den Auftragnehmer zurückzugeben, wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt. Um eine Fertigung in Gang zu setzen bedarf es der schriftlichen Freigabe.

Kosten für Fertigungswerkzeuge, Formen, Klischees und sonstige Materialien werden dem Auftraggeber zu den Selbstkosten des Auftragnehmers in Rechnung gestellt. Nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren nach dem letzten Auftrag hat der Auftragnehmer das Recht das Material zu entsorgen.

Die Verantwortung für die Beachtung von Rechten und Schutz Dritter durch die Erstellung von Mustern, Druckvorlagen und anderem obliegt dem Auftraggeber. Sofern Schadenersatzansprüche von Dritten beim Auftragnehmer geltend gemacht werden, werden diese zur Abwicklung und Erledigung an den Auftraggeber , zur Entlastung des Auftragnehmers, weitergegeben. Sind dem Auftragnehmer fremde Schutz- und Urheberrechter bekannt, weist er den Auftraggeber darauf hin.

Sind korrosionshemmende Produkte Gegenstand des Auftrags, so gilt zusätzlich folgendes: Die Produkte und die gemachten Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Kenntnisse und Entwicklung des Auftragnehmers, sowie der sorgfältigen Prüfung und Erfahrung des Herstellers der VCI-Produkte. Da die Materialbeschaffenheit des Packguts, wie auch Transport- und Lagerbedingungen unterschiedlich sind, sind die gemachten Angaben und Anwendungshinweise unverbindlich und haben keine Allgemeingültigkeit. Der Auftragnehmer übernimmt über die Produktidentität hinausgehend keine Gewährleistung. Der Auftraggeber hat eigene werksspezifische Funktions- und Verträglichkeitsversuche in Anlehnung an anerkannte Spezifikationen durchzuführen.

 

IV. Versand

Die Lieferung erfolgt ab Werk, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit der Absendung afu den Empfänger über.

 

V. Haftung und Gewährleistung

Beanstandungen der gelieferten Waren, unvollständige, falsche Lieferungen und/oder erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware anzuzeigen und schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Wareneingang schriftlich angezeigt sein. Von beanstandeter Ware sind Muster aufzubewahren bzw. dem Auftragnehmer auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Mängel an einem Teil der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen, es sei denn es ist dem Auftraggeber unzumutbar , die Ware zu sortieren und zu akzeptieren.

Beanstandungen und Mängelrügen, die nicht rechtzeitig angezeigt werden, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Für unsere Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unsere Waren unterliegen abhängig von Art, Gebrauch und Dauer ihres Einsatzes einem Alterungsprozess. Für Verschleißerscheinungen wird keine Haftung übernommen. Kosten, die uns für unberechtigte Rücksendungen entstehen, stellen wir in Rechnung.

Für Eigenschaften unserer Waren / Verpackungen auf deren Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet der Auftragnehmer nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung.

Der Auftragnehmer entscheidet bei Gewährleistung nach seiner Wahl, ob Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Eine Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben oder Ersatzlieferung zu leisten oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen gilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer auf Verlangen zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern die Beanstandung gerechtfertigt ist.

Waren, die durch Einbau von Teilen fremder Herkunft vom Auftraggeber verändert wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung ist. Des Weiteren erlischt die Gewährleistung, wenn unsere Hinweise über die Handhabung der gelieferten Ware nicht befolgt wurden. Waren, die unsachgemäß gelagert werden / wurden und/oder überlagert sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weitere Haftung durch den Auftragnehmer auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Produkthaftung bleibt uneingeschränkt bestehen.

 

VI. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Leistungen, die zu Selbstkosten weiterberechnet werden, wie z.B. Klischeekosten, Werkzeuge, Transportkosten etc. sind vom Skontoabzug ausgeschlossen. Die Zahlung hat per Banküberweisung, Scheck oder bar zu erfolgen. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Wechsel müssen bankfähig sein. Sämtliche damit in Zusammenhang stehende Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen.

Wechselzahlungen sind vom Skontoabzug ausgeschlossen. Wechselzahlungen werden nur zahlungshalber entgegengenommen.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB) fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibet vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet.

Ist der Auftraggeber mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug oder liegen Umstände vor, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe auf eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse und/oder seiner Kreditwürdigkeit schließen lassen, ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, für ausgeführte Lieferungen sofortige Zahlung und für künftige Lieferungen Vorkasse zu verlangen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers.

Der Eigentumsvorbehalt schließt nicht das Recht des Auftraggebers aus, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes zu verwenden bzw. diese zu verarbeiten und zu veräußern. Der Auftraggeber darf die Ware, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.

Wird die Vorbehaltsware als Packstoff verwendet oder verarbeitet, so erlischt das Eigentumsrecht des Auftragnehmers dadurch nicht. Der Auftragnehmer wird Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zu der neu entstandenen Sache. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm daraus zustehen. Der Auftraggeber tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und alle Nebenrechte an den Auftragnehmer ab.

Wenn Dritte an der Vorbehaltsware Rechte geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten.

 

VIII. Sondervereinbarungen

Einkaufsbedingungen und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers können nicht berücksichtigt werden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Annahme durch den Auftragnehmer.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfülungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen, auch für solche aus Wechseln und Schecks ist der Sitz des Auftragnehmers.

Gerichtsstand für alle aus dem Liefervertrag entstehenden Pflichten bzw. Rechtsstreitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselklagen - ist der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt nur sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundes Republik Deutschland hat.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Haager einheitlichen Kaufgesetzes oder sonstige Abkommen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen.

Unwirksamkeit von Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden einvernehmlich durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.